
SAVE THE DATE - STÄRKE- & Familienbildungssitzung
Die nächste Sitzung findet am 16. Februar 2023 (14-16 Uhr) statt.
Möchten Sie als Träger der freien Jugendhilfe, Verein oder Einzelanbieter im Landkreis Reutlingen das Landesprogramm STÄRKE oder die Fachbereiche Familienförderung /-bildung und Alleinerziehende mit einem Angebot unterstützen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Ihre Zulassung und Ihr Angebot zu besprechen. Hier finden Sie zum Herunterladen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation, die aktuelle Corona-Verordnung Familienbildung Frühe Hilfen, unseren Newsletter sowie die nächsten Planungstermine.
Bestelladresse STÄRKE-Flyer:
familienfoerderung@kreis-reutlingen.de
Newsletter Stärke & Familienförderung Landkreis Reutlingen:
Sie möchten gerne den Newsletter erhalten?
k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Sie möchten einen Antrag stellen?
Um Ihren Antrag beurteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antragsformular (unter "Formulare")
- Angebotsbeschreibung (Vordruck unter "Formulare") - gilt nur für Kursangebote
- inhaltliche Konzeption (ca. 2 Seiten)
- Kostenplan
Bitte schicken Sie Ihren Antrag mit den Anlagen an folgende Adresse:
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen Fachbereich Familienförderung Dr. Kristina Seizinger Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
und per E-Mail an k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Landesprogramm STÄRKE:
- NEU: FAQ Abrechnung STÄRKE-Angebote Landkreis Reutlingen
- NEU: FAQ Antragsstellung STÄRKE-Angebote Landkreis Reutlingen
- Angebotsbeschreibung für STÄRKE-Angebote des Landkreis Reutlingen
- Formular 1: Antrags- und Abrechnungsformular Offener Treff für Anbieter
Antrag- und Abrechnungsformular des Veranstalters eines Offenen Treffs gegenüber dem örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
- Formular 2: Antragsformular Lebenslagenkurse für Eltern
Antrag auf kostenlose Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 3: Antrags- und Abrechnungsformular Lebenslagenkurse für Anbieter
Antrags- und Abrechnungsformular des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsangeboten für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 4: Antragsformular Familienbildungsfreizeiten für Eltern
Antrag auf Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 5: Antrags- und Abrechnungsformular Familienbildungsfreizeiten für Anbieter
Antrags- und Abrechnungsformular des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen
Familienbildung:
Sie möchten als Einzelanbieter im Landkreis Reutlingen das Landesprogramm STÄRKE oder den Fachbereich Familienförderung mit einem Angebot unterstützen?
Um als Einzelanbieter zugelassen zu werden, senden Sie bitte folgende Unterlagen an die unten genannte Adresse:
- Konzept und Finanzierungsplan für ein Angebot, Angebotsbeschreibung (s. Vorlage)
- ggfs. Werbematerial (z.B. Flyer)
- Ihre relevanten Qualifizierungsnachweise (Lebenslauf, relevante Zertifikate / Zeugnisse in Kopie)
- ein erweitertes Führungszeugnis (Zusendung erst nach Aufforderung durch das Landratsamt)
Bitte senden Sie die genannten Unterlagen postalisch und per E-Mail an:
Dr. Kristina Seizinger
Fachbereich Familienförderung
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11
72764 Reutlingen
k. seizinger@kreis-reutlingen.de
WICHTIG: 7. Oktober 2022 - Antragsfrist 2023
Anträge für Angebote, die im 1.-3. Quartal 2023 durchgeführt werden sollen, können bis zum 7. Oktober 2022 eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach der
VwV STÄRKE 2019, mit den nachfolgenden Ergänzungen:
- Förderfähig sind nur Angebote. die neu geschaffen wurden und – kumulativ – mit denen spezifisch auf pandemiebedingt entstandene Bedarfe reagiert wird.
- Als neu geschaffen gelten Angebote, die seit Frühjahr 2020 zur Reaktion auf Pandemiefolgen eingeführt wurden,
- oder künftig zur Reaktion auf Pandemiefolgen neu geschaffen werden.
Ein Ausbau bereits etablierter Angebote
fällt nicht unter den Sonderförderbereich und kann nur im Rahmen des regulären STÄRKE-Programms gefördert werden.
Förderfähig sind nur Eltern-Kind-Angebote und Elternkurse zu folgenden Themen:
- Verbesserung der Eltern-Kind-Bindung in belasteten Familien (z.B. „Familienbildungsfreizeiten zuhause“)
- Mental Health, Psychoedukation
- Familien mit psychisch belasteten Kindern
- Riskante Mediennutzung von Kindern und Mediensuchtprävention
- psychische Belastungen von Eltern
- Umgang mit Ängsten
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- Wiedererwerb von Alltagsstrukturen
- Übergänge (KiTa-Schule) unter Pandemiebedingungen
- Stärkung der Elternkompetenz und Verbesserung der ElternKind-Interaktion im Umgang mit Lern- und Entwicklungsrückständen von Kindern
- NEU: Förderung von multiprofessionellen Gruppenangeboten für psychisch belastete Familien *
- pandemiebedingte Veränderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Rollenverteilungen
* Zielgruppe der Angebote sind belastete Familien, deren
Unterstützungsbedarf noch unterhalb der Schwelle eines akuten Behandlungs- oder erzieherischen Bedarfs liegt.
Die Teilnahme kann auch flankierend zur Hilfe zur Erziehung oder der therapeutischen Behandlung bzw. während der Wartezeit erfolgen. In diesen Fällen sollte jedoch eng mit den Therapeut*innen bzw. den (kinder-)psychiatrischen Kliniken sowie dem Jugendamt als Träger der Hilfe zur Erziehung kooperiert werden.
Förderfähig sind nur:
- geschlossene Kursformate, die mit mindestens sechs Sitzungen umfassen sollten
- längerfristige und fortlaufende Gruppenangebote
Qualifikation der Fachkräfte:
- sozialpädagogische UND / ODER
- psychotherapeutische Qualifikation
- die Kooperation mit Erziehungsberatungsstellen, Psychotherapeut*innen, kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken wird empfohlen.
(Online)-Infoveranstaltung am 22. September 2022
Die Zugangsdaten erhalten Sie beim Fachbereich Familienförderung.
Ukraine-Angebote für geflüchtete Familien aus der Ukraine:
Es gelten die Bestimmungen der VwV Stärke 2019. Für entsprechende Angebote können auch Honorare für Dolmetscher*innen geltend gemacht werden.
Förderfähige Angebote:
- offene Treffs gezielt für geflüchtete Eltern/Familien
- Eltern-Kind-Angebote zur Tagesstrukturierung und niederschwelligen Unterstützung
- Modell Familienfreizeiten „zuhause“ mit Fokus auf Ankommen und Stabilisierung
Zunächst befristet bis
31. Dezember 2022 können
offene Ankommenskurse für geflüchtete Familien über STÄRKE gefördert werden. Es handelt sich um Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen gemäß Nr. 4.3. der VwV STÄRKE 2019.
Es müssen gezielt Wissen und Kompetenzen zu familienspezifischen Themen vermittelt werden.
Beispiele:
- Eingangsimpulse zu Themen wie Medizinische Versorgung von Kindern in Deutschland, Was erwartet KInder in einer dt. Schule)
- qualifiziert begleitete Gesprächsrunden zu psychischen Belastungen von Eltern und / oder Kindern
- Eltern-Kind-Angebote zur Unterstützung des Aufbaus von Alltagsstrukturen und Stabilisierung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine durchgehende Teilnahme der Familien an allen Terminen ist nicht erforderlich. Es müssen keine namentlichen Teilnahmebestätigungen ausgefüllt werden. Der Träger erfasst, wieviele Familien jeweils an einem Termin teilnehmen.
WICHTIG:
für reine Sprachkurse mit Kinderbetreuung bestehen anderweitige Fördermöglichkeiten (z.B. Kurse des BAMF, ggfs. Landesförderung für spezifische Sprachkurse; Träger können sich an die Integrationsbeauftragten vor Ort wenden).
Corona-Verordnung Frühen Hilfen & Familienbildung
Die Corona Verordnung für die Frühen Hilfen und die Familienbildung wurde
zum 19.März 2022 aufgehoben.Für Familienbildungsangebote gelten zukünftig die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.
Informationen zum Programm
"Corona-Auszeiten für Familien" finden Sie
hier.
Nächste STÄRKE Sitzung für potenzielle Träger und Beteiligte zur Umsetzung des Landesprogramms Stärke im Landkreis Reutlingen:
16. Februar 2023 (14-16 Uhr)
Landratsamt Reutlingen, Bismarckstraße 47
Infos & Anmeldung: k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Fristen:
Fristen für STÄRKE- Anträge (Sonderförderlinie STÄRKER nach Corona) 2023
07. Oktober 2022
Ihre Anträge schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach der VwV STÄRKE 2019 mit einigen Ergänzungen (s. Sonderförderlinie STÄRKER nach Corona).
Frist für (reguläre) STÄRKE-Anträge 2023 / Frist für Familienbildungsanträge Fachbereiche Familienbildung & Alleinerziehende
30. November 2022
Ihre Anträge schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Bitte ergänzen Sie Ihr Antragsformular auch um eine Kurzbeschreibung Ihres Angebots, inkl. eines Kostenplans (max. 2 Seiten).
Frist für die Abrechnung 2022 (STÄRKE & Familienförderung)
15. Dezember 2022
Ihre Abrechnungen schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Bitte ergänzen Sie Ihr Abrechnungsformular um eine Aufstellung der angefallenen Kosten.