
Möchten Sie als Träger der freien Jugendhilfe, Verein oder Einzelanbieter im Landkreis Reutlingen das Landesprogramm STÄRKE mit einem Angebot unterstützen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Ihre Zulassung und Ihr Angebot zu besprechen. Hier finden Sie zum Herunterladen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation, die aktuelle Corona-Verordnung Familienbildung Frühe Hilfe, unseren Newsletter sowie die nächsten Planungstermine.
Bestelladresse STÄRKE-Flyer:
familienfoerderung@kreis-reutlingen.de
Newsletter Stärke & Familienförderung Landkreis Reutlingen:
Sie möchten gerne den Newsletter erhalten?
k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Sie möchten einen Antrag stellen?
Um Ihren Antrag beurteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Angebotsbeschreibung
- inhaltliche Konzeption (ca. 2 Seiten)
- Kostenplan
Bitte schicken Sie Ihren Antrag mit den Anlagen an folgende Adresse:
Fachstelle Frühe Hilfen
Fachbereich Familienförderung
Dr. Kristina Seizinger
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
- Angebotsbeschreibung (PDF)
- Formular 1
Antrag- und Abrechnungsformular des Veranstalters eines Offenen Treffs gegenüber dem örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
- Formular 2
Antrag auf kostenlose Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 3
Antrags- und Abrechnungsformular des Familienbildungsträgersgegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsangeboten für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 4
Antrag auf Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen
- Formular 5
Antrags- und Abrechnungsformular des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen
STÄRKE-Sondersitzung zu den Themen Ukraine & der Sonderförderlinie 2022/23:
24. Mai 2022, 16:00-18:00 Uhr
Landratsamt Reutlingen, Kreissozialamt, Bismarckstraße 14
Infos & Anmeldung: k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Eine Anmeldung ist erforderlich!
WICHTIG: 3. Juni 2022 - Antragsfrist für Angebote, die 2022 durchgeführt werden sollen.
Anträge für Angebote, die im 1.-3. Quartal 2023 durchgeführt werden sollen, können bis Oktober 2022 eingereicht werden (Antragsfrist wird noch bekanntgegeben).
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach der
VwV STÄRKE 2019, mit den nachfolgenden Ergänzungen:
- Förderfähig sind nur Angebote. die neu geschaffen wurden und – kumulativ – mit denen spezifisch auf pandemiebedingt entstandene Bedarfe reagiert wird.
- Als neu geschaffen gelten Angebote, die seit Frühjahr 2020 zur Reaktion auf Pandemiefolgen eingeführt wurden,
- oder künftig zur Reaktion auf Pandemiefolgen neu geschaffen werden.
Ein Ausbau bereits etablierter Angebote
fällt nicht unter den Sonderförderbereich und kann nur im Rahmen des regulären STÄRKE-Programms gefördert werden.
Förderfähig sind Eltern-Kind-Angebote und Elternkurse zu folgenden Themen:
- Verbesserung der Eltern-Kind-Bindung in belasteten Familien (z.B. „Familienbildungsfreizeiten zuhause“)
- Mental Health, Psychoedukation
- Familien mit psychisch belasteten Kindern
- Riskante Mediennutzung von Kindern und Mediensuchtprävention
- psychische Belastungen von Eltern
- Umgang mit Ängsten
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- Wiedererwerb von Alltagsstrukturen
- Übergänge (KiTa-Schule) unter Pandemiebedingungen
- Stärkung der Elternkompetenz und Verbesserung der ElternKind-Interaktion im Umgang mit Lern- und Entwicklungsrückständen von Kindern
- pandemiebedingte Veränderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Rollenverteilungen
STÄRKE-Sondersitzung zu den Themen Ukraine & der Sonderförderlinie 2022/23:
24. Mai 2022, 16:00-18:00 Uhr
Landratsamt Reutlingen, Kreissozialamt, Bismarckstraße 14
Infos & Anmeldung: k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Ukraine-Angebote für geflüchtete Familien aus der Ukraine:
Es gelten die Bestimmungen der VwV Stärke 2019. Für entsprechende Angebote können auch Honorare für Dolmetscher*innen geltend gemacht werden.
Förderfähige Angebote:
- offene Treffs gezielt für geflüchtete Eltern/Familien
- Eltern-Kind-Angebote zur Tagesstrukturierung und niederschwelligen Unterstützung
- Modell Familienfreizeiten „zuhause“ mit Fokus auf Ankommen und Stabilisierung
Zunächst befristet bis 30. September 2022 können
offene Ankommenskurse für geflüchtete Familien über STÄRKE gefördert werden. Es handelt sich um Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen gemäß Nr. 4.3. der VwV STÄRKE 2019.
Es müssen gezielt Wissen und Kompetenzen zu familienspezifischen Themen vermittelt werden.
Beispiele:
- Eingangsimpulse zu Themen wie Medizinische Versorgung von Kindern in Deutschland, Was erwartet KInder in einer dt. Schule)
- qualifiziert begleitete Gesprächsrunden zu psychischen Belastungen von Eltern und / oder Kindern
- Eltern-Kind-Angebote zur Unterstützung des Aufbaus von Alltagsstrukturen und Stabilisierung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine durchgehende Teilnahme der Familien an allen Terminen ist nicht erforderlich. Es müssen keine namentlichen Teilnahmebestätigungen ausgefüllt werden. Der Träger erfasst, wieviele Familien jeweils an einem Termin teilnehmen.
WICHTIG:
für reine Sprachkurse mit Kinderbetreuung bestehen anderweitige Fördermöglichkeiten (z.B. Kurse des BAMF, ggfs. Landesförderung für spezifische Sprachkurse; Träger können sich an die Integrationsbeauftragten vor Ort wenden).
Corona-Verordnung Frühen Hilfen & Familienbildung
Die Corona Verordnung für die Frühen Hilfen und die Familienbildung wurde
zum 19.März 2022 aufgehoben.Für Familienbildungsangebote gelten zukünftig die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.
Informationen zum Programm
"Corona-Auszeiten für Familien" finden Sie
hier.
STÄRKE-Sondersitzung zu den Themen Ukraine & der Sonderförderlinie 2022/23:
24. Mai 2022, 16:00-18:00 Uhr
Landratsamt Reutlingen, Kreissozialamt, Bismarckstraße 14
Infos & Anmeldung: k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Nächste STÄRKE Sitzung für potenzielle Träger und Beteiligte zur Umsetzung des Landesprogramms Stärke im Landkreis Reutlingen:
30. Juni 2022, 14:00-16:30 Uhr
Landratsamt Reutlingen, Bismarckstraße 47
Infos & Anmeldung: k.seizinger@kreis-reutlingen.de
Fristen:
Fristen für STÄRKE- Anträge (Sonderförderlinie STÄRKER nach Corona)
03. Juni 2022
Ihre Anträge schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach der VwV STÄRKE 2019 mit einigen Ergänzungen (s. Sonderförderlinie STÄRKER nach Corona)
Frist für STÄRKE-Anträge 2023
30. November 2022
Ihre Anträge schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Bitte ergänzen Sie Ihr Antragsformular auch um eine Kurzbeschreibung Ihres Angebots, inkl. eines Kostenplans (max. 2 Seiten).
Frist für die Abrechnung 2022
15. Dezember 2022
Ihre Abrechnungen schicken Sie bitte postalisch an:
Dr. Kristina Seizinger
Landratsamt Reutlingen - Fachstelle Frühe Hilfen
Kaiserpassage 11 - 72764 Reutlingen
Bitte ergänzen Sie Ihr Abrechnungsformular um eine Aufstellung der angefallenen Kosten.