Gesetzlicher Auftrag der Frühen Hilfen

Das Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchG) regelt den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Kernstück und Artikel 1 ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) aus dem Jahr 2011, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist und den Rahmen vorgibt, in dem die Frühen Hilfen ihren konkreten staatlichen Auftrag erfüllen.

Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und ihre Pflicht. Die staatliche Gemeinschaft – hier die Bundesstiftung Frühe Hilfen – soll  dabei unterstützen, dass Eltern dieser Verantwortung besser gerecht werden können. Es geht auch darum, im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und eine Gefährdung zu vermeiden.

Unsere wesentlichen Aufgaben, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergeben, sind Information, Beratung und Hilfe sowie Koordination von Angeboten. Das Ziel ist ein möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Leistungsspektrum im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren. Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Angebote im örtlichen Einzugsbereich bei Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. Dazu wurden bundesweit flächendeckende Strukturen im Bereich der „Frühen Hilfen“ zur Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz geschaffen.

Die „Frühen Hilfen“ Reutlingen fördern diese Netzwerkarbeit im Landkreis Reutlingen durch die Koordination der unterschiedlichen Dienste wie Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen, kirchliche und caritative Einrichtungen und Familienbildungsstätten. Das Netzwerk soll auch durch den Einsatz von Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und ehrenamtlich Tätigen gestärkt werden, wofür das Bundesfamilienministerium seit 2012 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat.

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Sekretariat
Fachstelle Frühe Hilfen

Susanne Weisker

Kaiserpassage 11
72764 Reutlingen
Telefon 07121/90719-80
Mail fruehe-hilfen@kreis-reutlingen.de



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